Immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer möchten private Rentenversicherung kündigen. Grund dafür sind neben steigenden Kosten auch die niedrigen Zinsen, verbunden mit vergleichsweise wenig Flexibilität bei Abschluss und Auszahlung des Vertrages. Dennoch ist die Kündigung meist keine gute Wahl. Wir zeigen, wie Sie mit dem „ewigen Widerruf“ eine hohe Auszahlung erhalten können!
Rentenversicherung kündigen – besser nicht!
Kunden, die ihre private Rentenversicherung kündigen, erhalten vom Versicherer nur den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Seine Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, die Sie neben dem VVG auch im Versicherungsvertrag selbst oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) finden. Der so ermittelte Betrag liegt aber in den meisten Fällen unter der Summe der eingezahlten Beträge. Grund dafür ist, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten in der Regel höher sind als die bis zur Wirksamkeit der Kündigung erwirtschafteten Zinsen.
Die Berechnung des Rückkaufswertes erfolgt nach folgender, vereinfacht dargestellter Formel:
Summe der eingezahlten Beiträge – Risikoanteile (BU-Schutz etc.) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag
Ob der Versicherer eine Stornopauschale zum Abzug bringt, wenn Sie Ihre Rentenversicherung kündigen, hängt von den individuellen Vereinbarungen im Versicherungsvertrag ab. Bei der Pauschale handelt es sich um eine Kündigungsgebühr, die – sollte sie fällig werden – die Lebensversicherung Auszahlung weiter mindert. Der Verlust ist allerdings per Gesetz und insgesamt auf 50 % der eingezahlten Beiträge begrenzt.
Wegen der enormen Verluste ist es in der Regel keine gute Idee, eine laufende private Rentenversicherung zu kündigen! Dies gilt einmal mehr, wenn Sie erst seit kurzer Zeit in die Police einzahlen oder es sich um eine fondsgebundene Police handelt, die aktuell im Minus ist – etwa während einer Finanzkrise.
Private Rentenversicherung „ewig widerrufen“ – der sprichwörtliche Königsweg
Wie wir bereits gezeigt haben, ist es meist keine gute Idee, eine Rentenversicherung einfach zu kündigen. Lukrativer ist der „ewige Widerruf“ der Police, der nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2014 viele Jahre und mitunter sogar Jahrzehnte nach dem Abschluss der Versicherung nach wie vor möglich ist. Er bietet unter anderem folgende Vorteile:
- Der Widerruf wird sofort wirksam: Sie müssen, anders als beim Rückkauf der Police, keine Kündigungsfrist einhalten
- Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Skandia Lebensversicherung nie abgeschlossen. Sie lösen den Vertrag durch den Widerruf rückwirkend auf und erhalten daher auch die Prämien wieder ausgezahlt
- Sie haben Anspruch auf Erstattung von Abschluss- und Verwaltungskosten. Haben Sie die Rentenversicherung bereits gekündigt, erhalten Sie durch einen anschließenden Widerruf auch die Stornogebühren zurück – der Versicherer zahlt hier die entsprechende Differenz
- Der Versicherer muss alle Überschussanteile sowie die Zinsen auszahlen. Er darf keine Abzüge vornehmen und muss gegebenenfalls sogar Verzugszinsen entrichten
Der Bundesgerichtshof hat damals im Verfahren IV ZR 76/11 entschieden, dass Kunden unter Umständen ein „ewiges Widerrufsrecht“ zugutekommen kann. Dies greift immer dann, wenn der Versicherer unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt hat – diese also rechtlich fehlerhaft, unvollständig oder schlichtweg nicht vorhanden waren. Dadurch konnte die Widerrufsfrist bsi heute weder beginnen noch enden, da es an der wichtigsten Voraussetzung für eben diesen Beginn fehlt.
Im Ergebnis erhalten Sie mit dem Widerruf schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Er ist damit wesentlich lukrativer als der Weg, eine Rentenversicherung einfach zu kündigen. Lassen Sie die individuellen Konditionen daher genau prüfen!