Der Urlaub in Italien ist unvergesslich. Die Fahrt über die malerischen Küstenstraßen sorgt bis heute für ein Lächeln, und der Geschmack des Cappuccinos auf der lebendigen Piazza liegt noch auf der Zunge.
Nicht alle Urlaubserinnerungen sind so positiv, und manchmal endet eine Reise mit einer unangenehmen Überraschung. Nämlich dann, wenn nach der Rückkehr ein Strafzettel ins Haus flattert. Etwas zu schnell auf der Autobahn oder weil man im Halteverbot geparkt hat. Viele Reisende fragen sich dann: Muss ich das Bußgeld wirklich bezahlen oder kann ich es ignorieren?
Rechtliche Grundlage: EU-weite Vollstreckung
Innerhalb der Europäischen Union besteht seit Jahren eine enge Zusammenarbeit bei Verkehrsdelikten. Konkret bedeutet das: Geldbußen, die im Ausland verhängt werden, können in Deutschland vollstreckt werden. Sie müssen jedoch eine bestimmte Bagatellgrenze überschreiten. Italienisches Strafrecht behandelt einen Bußgeldbescheid ab einem Betrag von 70 € als offiziellen Verwaltungsakt. Der Bescheid muss innerhalb von 360 Tagen an den Fahrzeughalter im Ausland verschickt werden. Wer einen Bescheid aus Italien erhält, sollte sich folglich kümmern und zeitnah reagieren. Insbesondere mit dem Hintergrund, dass sich deutsche Behörden an der Eintreibung beteiligen.
Zu schnell gefahren? – Damit muss man rechnen
In Italien sind die Bußgelder für Verkehrsverstöße hoch. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 10 km/h wird mit 90 € geahndet. Wer innerorts nur wenige Kilometer zu schnell fährt, muss mit dreistelligen Summen rechnen. Besonders streng sind die Behörden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen, beim Parken ohne Ticket oder beim Überfahren roter Ampeln. Ist das Fahrzeug als Mietwagen registriert, erhält die Autovermietung zunächst Post und leitet die persönlichen Angaben an die Behörden weiter. Danach kommt der Bußgeldbescheid direkt beim Empfänger an.
Typische Fristen und Zuschläge
Viele Urlauber hoffen, dass Bußgelder aus dem Ausland schnell „verjähren“ oder keine Konsequenzen folgen. Das ist ein Irrtum. Zwar dürfen die italienischen Behörden nicht eigenmächtig in Deutschland vollstrecken, doch über das Bundesamt für Justiz kann das Bußgeld eingetrieben werden – inklusive aller Zuschläge. Spätestens dann wird aus dem teuren Souvenir ein ernstes Problem. Auch bei erneuter Einreise nach Italien drohen Schwierigkeiten, etwa bei Polizeikontrollen.
Schutz der eigenen Rechte
Wer den Bescheid für ungerechtfertigt hält, hat grundsätzlich das Recht auf Einspruch. Allerdings läuft dieser über italienische Behörden und Gerichte, was oft mit Sprachbarrieren verbunden ist. Juristische Vorgänge wirken auf Menschen, die sich nicht gut mit dem Thema auskennen, komplex.
Es ist in diesem Fall ratsam, die Expertise eines Anwalts hinzuzuziehen, der auf italienisches Recht spezialisiert ist. Dieser kann einschätzen, wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Bei kleineren Verstößen lohnt sich der Aufwand meist nicht. In diesem Fall ist es dann sinnvoll, den Bescheid sorgfältig zu prüfen und zügig zu bezahlen, um Zusatzkosten zu vermeiden. So bleibt der Italienurlaub in guter Erinnerung und man lernt fürs nächste Mal, gelassen zu fahren.