Sommerurlaub in Spanien, Städtetrip nach Rom, Roadtrip durch Frankreich, für die meisten Reisenden ist die Planung purer Vorfreudegenuss.
Für Menschen, die auf eine Cannabis-Therapie angewiesen sind, mischt sich oft Unsicherheit darunter: Was passiert am Flughafen? Darf ich mein Medikament überhaupt einpacken? Und was, wenn ich bei der Grenzkontrolle erwischt werde? Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung ist Reisen durch Europa als Patient:in vollkommen legal und stressfrei möglich.
Medizinisches Cannabis auf Reisen: Das Wichtigste vorab
Wer medizinisches Cannabis auf ärztliche Verschreibung einnimmt, ist gegenüber Freizeitkonsumenten rechtlich in einer völlig anderen Position und das ist entscheidend. Denn während der Besitz von Cannabis für Genusszwecke in den meisten EU-Ländern weiterhin unter Strafe steht, sieht das Schengen-Recht für Patient:innen mit einem gültigen Rezept ausdrückliche Ausnahmen vor. Das richtige Dokument ist dabei der Schlüssel.
Laut ADAC-Reisehinweisen ist die Cannabisgesetzgebung in Europa nach wie vor ein Flickenteppich: In Ungarn, Österreich und Polen drohen bei Besitz ohne medizinischen Nachweis Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren, in Frankreich und anderen beliebten Urlaubszielen gelten ebenfalls strenge Regeln. Wer als Genusskonument mit Cannabis in der Tasche erwischt wird, kann das den gesamten Urlaub ruinieren, oder schlimmer.
Das Schengen-Zertifikat: Ihr legales Ticket für Europa
Für Patient:innen mit medizinischem Cannabis gibt es eine klare und bewährte Lösung: die offizielle Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ). Dieses Formular ist Ihr Nachweis am Zoll, am Flughafen und bei jeder Grenzkontrolle. Es bestätigt offiziell:
- dass eine ärztliche Verschreibung für das mitgeführte Medikament vorliegt
- welches Präparat in welcher Menge mitgeführt wird
- für welchen Reisezeitraum die Bescheinigung gilt (maximal 30 Tage)
Mit diesem Dokument dürfen Patient:innen ihren 30-Tage-Bedarf an medizinischem Cannabis legal durch alle Schengen-Staaten transportieren. Dazu gehören alle großen europäischen Urlaubsländer: Spanien, Italien, Frankreich, Griechenland, Portugal, Österreich, die Niederlande und viele mehr.
Schritt für Schritt: So kommen Sie zur Reisebescheinigung
Die Vorbereitung ist einfacher als viele denken, wenn man weiß, wo man anfangen muss:
- Rezept besorgen: Wer noch kein gültiges Rezept hat, kann es heute unkompliziert über digitale Gesundheitsportale erhalten, spezialisierte E-Health-Anbieter ermöglichen berechtigten Patient:innen eine fachliche Beratung und die Ausstellung des entsprechenden Rezepts (wie über CanDoc).
- Schengen-Formular beim Arzt ausfüllen lassen: Der behandelnde Arzt füllt den medizinischen Teil der Bescheinigung aus. Das Formular gibt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- Beglaubigung beim Landesgesundheitsamt: Die ausgefüllte Bescheinigung muss von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Dieser Schritt ist verpflichtend.
- Reisen: Mit Rezept, Bescheinigung und der entsprechenden Menge des Medikaments im Handgepäck starten Sie rechtssicher in den Urlaub.
Wichtig: Das Medikament gehört immer ins Handgepäck, zusammen mit allen Unterlagen. Beim Check-in oder an der Sicherheitskontrolle einfach offen ansprechen und die Bescheinigung vorzeigen.
Cannabis in beliebten EU-Urlaubsländern: Ein Überblick
| Land | Genusskonsum | Medizinisches Cannabis |
| Spanien | Straffrei im privaten Raum, im öffentlichen Raum verboten | Mit Schengen-Bescheinigung mitführbar |
| Italien | Toleriert in sehr geringen Mengen | Mit Schengen-Bescheinigung mitführbar |
| Frankreich | Illegal, Strafen möglich | Mit Schengen-Bescheinigung mitführbar |
| Niederlande | In Coffeeshops toleriert | Mit Schengen-Bescheinigung mitführbar |
| Österreich | Verboten, bis zu 5 Jahre Haft | Mit Schengen-Bescheinigung mitführbar |
| Griechenland | Verboten | Mit Schengen-Bescheinigung mitführbar |
| Portugal | Entkriminalisiert | Mit Schengen-Bescheinigung mitführbar |
Die Botschaft ist klar: Was für Freizeitkonsumenten je nach Land gefährlich oder verboten ist, ist für Patient:innen mit den richtigen Dokumenten überall legal möglich.
Was außerhalb des Schengen-Raums gilt
Vorsicht ist geboten, wenn Reisende über den Schengen-Raum hinauswollen – etwa in die Türkei, nach Großbritannien, Kroatien, Rumänien oder in außereuropäische Länder. Dort gilt das SDÜ-Zertifikat nicht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt für Nicht-Schengen-Reisen, eine mehrsprachige Bescheinigung des verschreibenden Arztes anfertigen und ebenfalls durch die Landesgesundheitsbehörde beglaubigen zu lassen – und unbedingt vorab die Rechtslage im Zielland zu prüfen. Die Botschaft des jeweiligen Reiselandes in Deutschland gibt hierüber Auskunft.
Früh planen & sorgenfrei reisen
Die Beglaubigung durch das Landesgesundheitsamt kann ein paar Tage dauern. Wer seinen Urlaub plant und dabei auf eine therapeutische Versorgung angewiesen ist, sollte den Bescheinigungsprozess mindestens zwei bis drei Wochen vor Abreise anstoßen. Gerade wer Inspiration für das nächste Reiseziel sucht, findet auf aroundworld.de passende Anlaufstellen: von Städtereisen in Europa über Geheimspots abseits des Massentourismus bis zu praktischen Tipps für günstigeres Reisen.
Kein Verzicht, nur die richtige Vorbereitung
Chronische Erkrankungen müssen kein Reisehindernis sein. Wer auf medizinisches Cannabis als Therapie angewiesen ist, kann mit dem richtigen Rezept und der Schengen-Bescheinigung den EU-Urlaub genauso unbeschwert angehen wie alle anderen. Das Formular kostet wenig Zeit, aber es kauft echte Gelassenheit am Flughafen, beim Grenzübergang und im Urlaub selbst.
Quellen
- ADAC: Cannabis-Konsum und -Besitz: Was gilt in Europa? – https://www.adac.de/gesundheit/reiselaender/cannabis-in-der-eu/
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Reisen mit medizinischem Cannabis – https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html
- Deutscher Hanfverband: Ich bin Cannabispatient und will ins Ausland verreisen – https://hanfverband.de/faq/ich-bin-cannabispatient-und-will-ins-ausland-verreisen-was-muss-ich-beachten