Die Koffer sind gepackt, das Ziel ist exotisch und die Vorfreude riesig. Zu diesem Zeitpunkt macht sich niemand darüber Gedanken, dass im Urlaub etwas schieflaufen könnte. Fernweh und Verantwortung sind jedoch eng miteinander verknüpft.
Schnell ist eine Vase in der Ferienwohnung zerbrochen oder der teure Teppich des Gastgebers beschädigt. Wer übernimmt in solchen Fällen die Kosten? So verhalten sich Reisende richtig, damit ein Haftpflichtschaden im Urlaub nicht zu einem finanziellen Desaster wird – egal, ob die Reise ein entspannter Urlaub, ein Sabbatjahr oder ein Work & Travel Aufenthalt ist.
Wer haftet bei einem Schaden?
Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen. Das regelt das sogenannte Haftungsrecht. Im Ausland kann es allerdings komplizierter werden, da noch andere gesetzliche Regelungen gelten. Für private Schäden, wie in einer Ferienwohnung oder bei einem Gastgeber, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung – vorausgesetzt sie umfasst auch Auslandsaufenthalte. Nicht jede Versicherung deckt Schäden an gemieteten Objekten oder bei längeren Aufenthalten ab. Ein frühzeitiger Blick in die Police und die Anpassung der Haftpflichtversicherung lohnt sich daher.
Sofort handeln: Richtig vorgehen, wenn etwas passiert
Ein Moment der Unachtsamkeit kann genügen, und schon ist es passiert. Jetzt heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Es ist wichtig, den Schaden möglichst transparent zu dokumentieren. Dazu gehören Fotos und kurze Notizen, wann und wie es zum Schaden kam. Der Vorfall sollte umgehend dem Vermieter oder Gastgeber gemeldet werden. Eine offene Kommunikation schaffte eine vertrauensvolle Basis. Gleich danach muss die eigene Haftpflichtversicherung alle Informationen erhalten. Sie wird Reisende durch den weiteren Ablauf leiten und sich um die Schadensregulierung kümmern. Auch wenn sich Reisende schuldig fühlen, sollten keine voreiligen Versprechungen erfolgen. Die Prüfung und Abwicklung liegen in den Händen des Versicherers.
Work & Travel und Sabbatjahr: Besonderheiten beachten
Wer einen längeren Aufenthalt im Ausland wie bei einem Work & Travel oder während eines Sabbatjahrs plant, sollte sich besonders gut absichern. Nicht jede Haftpflichtversicherung lange Reisen ab. Insbesondere, wer in fremden Ländern arbeitet, benötigt eine spezielle Auslandshaftpflichtversicherung.
Ferienwohnung, Airbnb &Co.: was gilt?
Ein Klassiker: Für den Urlaub wird eine gemütliche Ferienwohnung gebucht und während des Aufenthalts zerbricht etwas Geschirr oder ein Möbelstück wird beschädigt. In diesen Fällen greift die Haftpflichtversicherung nur, wenn „Mietsachschäden“ explizit abgedeckt sind. Das ist in vielen Standardtarifen nicht automatisch der Fall. Vor dem Start in den Urlaub ist es immer eine gute Empfehlung, die eigene Haftpflichtversicherung zu prüfen. Tarif-Updates auf die neuesten Tarife schließen Lücken, die sich auf Reisen und bei längeren Aufenthalten im Ausland auftun. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung oder eine Mail bringen sofort Klarheit und sorgen für eine unbeschwerte Reisezeit.
Zusätzliche Tipps für eine sorglose Reise
- Vermögensschäden beachten: Nicht nur Sachschäden, sondern auch Vermögensschäden können entstehen, etwa wenn ein Schaden dazu führt, dass der Gastgeber Einkommensverluste erleidet (z. B. bei einem unvermietbaren Zimmer).
- Reiseversicherungen kombinieren: Neben der Haftpflichtversicherung kann eine Reiseversicherung (inkl. Unfall- und Krankenversicherung) sinnvoll sein, um umfassend abgesichert zu sein. Viele Anbieter bieten Kombi-Pakete an, die speziell auf Reisende zugeschnitten sind.
- Schäden an Fahrzeugen: Schäden an Mietfahrzeugen wie Autos, Rollern oder Fahrrädern werden in der Regel nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier ist eine zusätzliche Mietwagenversicherung ratsam.
- Nachweisdokumente griffbereit halten: Eine Kopie der Versicherungspolice oder zumindest die Kontaktdaten des Versicherers sollten jederzeit griffbereit sein, um im Schadensfall schnell reagieren zu können.
Fazit
Ein Haftpflichtschaden im Ausland kann schnell passieren, muss aber kein finanzielles Desaster werden. Mit der richtigen Vorbereitung und einer umfassenden Versicherung können Reisende unbeschwert ihre Zeit im Ausland genießen. Eine präzise Dokumentation, offene Kommunikation und frühzeitige Abstimmung mit der Versicherung sind dabei der Schlüssel zu einer stressfreien Schadensabwicklung. So wird der Traumurlaub auch dann nicht zum Albtraum, wenn etwas schiefgeht.